Besonderer Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen

Bei der Buchung von Dienstleistungen (z. B. Yogastunden oder andere Termine) gilt Folgendes:

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.

Bei Dienstleistungen, die zu einem bestimmten Termin oder Zeitraum erbracht werden, kann das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein.